Detail

Die Sozialhilfe gewährt wirtschaftliche Hilfe, wenn eine Person nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig für den Lebensunterhalt aufkommen kann.
Sie berechnen die Anspruchsberechtigung und stützen sich dabei auf das Sozialhilfegesetz und die Sozialhilfeverordnung des Kantons Thurgau sowie die SKOS-Richtlinien. Sie beraten die Hilfsbedürftigen in ihren Problemstellungen und suchen mit den Betroffenen nach Lösungen. Dabei werden sie mit verschiedenen Fragestellungen aus dem Sozialversicherungsrecht, Familienrecht, Miet- und Arbeitsrecht etc. konfrontiert. 
Ihre Arbeit behinhaltet auch einen Teil administrativer Tätigkeiten. Ziel ist es, dass sie Anträge für die monatliche Sozialhilfekommissionssitzung vorbereiten und die Anliegen der Betroffenen in der Kommissionssitzung vertreten. Auch sind sie für den Vollzug der Sozialhilfekommissionsentscheide nach den Sitzungen zuständig.
Die Aufgabenstellungen sind abwechslungsreich, verantwortungsvoll und spannend.

Arbeitspensum (%)

80%

Branche

Sozialwesen

Funktionsbereich

Praxismodul I (Soziale Arbeit)
Praxismodul II (Soziale Arbeit)

Stellenantritt

19.02.2027

Gehalt

CHF 1.600,00 / Monat

Kontaktinformationen
Frau Monika Esen
071 677 63 28
E-Mail
Hauptstrasse 74
8280 Kreuzlinge

Weitere Jobs